Mavis Skis Begriffe

Bitte lesen Sie unsere nachstehenden Nutzungsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie uns nutzen oder bei uns bestellen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzvereinbarung als integrierender Bestandteil, bilden die ausschließliche Grundlage, gegenwärtig wie künftig, für sämtliche Tätigkeiten von Manuel Walch als Betreiber der Mavis Skis, nachfolgend kurz MAVIS oder Veranstalter genannt. Vertragspartner werden nachfolgend „Interessenten“ oder „Teilnehmer“ genannt. 

Mit der Anmeldung zu einem Workshop bestätigt der Teilnehmer, den Inhalt der vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen zu haben und mit diesen als Vertragsinhalt einverstanden zu sein. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.


Anmeldungen

Interessenten können sich zu allen Kursen von MAVIS per Internet, telefonisch, schriftlich oder persönlich anmelden. Nach einer ersten Kontaktaufnahme, in der sowohl das gewünschte Sportgerät und der Kurstermin fixiert werden, ergeht eine Rechnung an den Kunden. Der Nachweis der Berechtigung zum Besuch eines Kurses ist durch Vorlage des Einzahlungsbeleges zu erbringen. Der Kurspreis beinhaltet das standardmäßig verwendete Material. Kosten für gewünschte Sondermaterialien oder abweichende Bearbeitungen werden zusätzlich berechnet. 


Leistungsumfang

Grundsätzlich ist der genaue Leistungsumfang der Kurse den jeweils gültigen Kursunterlagen zu entnehmen. Sinn und Zweck der Kurse von MAVIS ist es ein Sportgerät zu bauen, die Technik, das Wissen und das Know-How zum Bau von Sportgeräten (Ski, Snowboard, ...) weiterzugeben. Dies soll den Teilnehmer zukünftig allenfalls zum eigenverantwortlichen Bau eines von ihm erlernten Sportgeräts befähigen.
Da der Teilnehmer weder über die berufliche Qualifikation, Lehrausbildung noch über die nötige Praxis verfügt einen Ski zu bauen, stellt er im Sinne der Qualität und Sicherheit trotz sorgfältiger Anleitung eine Fehlerquelle dar. MAVIS gewährt daher keine Garantie zur im Sinne der Optik, Funktion, Verwendbarkeit und Lebensdauer der vom Teilnehmer während oder außerhalb des Kurses hergestellten Sportgeräte. Die Verantwortlichkeit des Veranstalters für allfällige aus einem mangelhaften Gerät entstandenen Schäden ist ausgeschlossen
Auf Wunsch wird von MAVIS die Montage der Bindung übernommen. Die Einstellung der Bindung muss jedoch von einem Fachgeschäft vorschriftsmäßig übernommen werden, hier wird jede Verantwortlichkeit von MAVIS ausgeschlossen. 


Material 

Während dem Kurs werden dem Teilnehmer Werkzeuge und spezielle Materialien übergeben die mit Vorsicht und Sorgfalt zu behandeln sind. Sollte es zu einem Verlust oder Schaden an Werkzeug oder Material kommen, kann dies von MAVIS in Rechnung gestellt werden. 


Kursgebühr

Nach dem Erhalt der Rechnung für den Kurs müssen Sie innerhalb von 10 Tagen die Kursgebühr auf das bekanntgegebene Konto überweisen. Erst mit Eingang o.g. Zahlung auf dem Bankkonto von MAVIS gilt der Vertrag als beidseitig geschlossen. Der Teilnehmer erhält keine weiteren Bestätigungsmeldungen mehr. Wird der Fälligkeitstermin nicht eingehalten, ist MAVIS berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an dem Kurs auszuschließen und seinen Platz weiter zu geben. 

Mavis Skis
Sparkasse Reutte AG
IBAN AT42 2050 9000 0018 8508
BIC SPREAT21XXX


Stornobedingungen - Teilnehmer

Jeder Teilnehmer hat das Recht ohne Angabe von Gründen jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Stornierungen werden von MAVIS grundsätzlich und ausschließlich nur schriftlich entgegengenommen (Eingangsdatum). Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann, sofern nicht anders angegeben, bis 45 Tage vor Kursbeginn kostenlos storniert werden. Bis 15 Tage vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr in der Höhe von 50% fällig. Bei Storno ab 14 Tage vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen wird der gesamte Teilnehmerbeitrag fällig. Es ist auf schriftlichen Antrag möglich, die einbezahlte Summe abzüglich einer 10% prozentigen Bearbeitungsgebühr in einen Gutschein umzuwandeln. Die Gutscheine sind übertragbar und für 3 Jahre ab Beginn der stornierten Veranstaltung gültig. 

Bei preislichen Veränderungen nach erfolgter Buchung hat der Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Information das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche gegenüber MAVIS sind daraus nicht abzuleiten und etwaige Ersatzansprüche von Teilnehmern (z. B. Fahrtspesen, Kosten für Zeitausfall usw.) werden von MAVIS abgelehnt. Sollte der Teilnehmer den Kurs von sich aus früher beenden, was ihm freisteht, hat er keinerlei Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Zahlungen. 
Stornobedingungen 

MAVIS behält sich Änderung von Kurstagen, Beginn-Zeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Ausfall einzelner Kurse sowie eventuelle Absagen bis 14 Tage vor Kursbeginn vor. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. MAVIS behält sich das Recht vor, den Kurs ohne Angabe von Gründen allenfalls auch kurzfristig abzusagen. In diesem Fall bekommt der Kunde einen Gutschein über die volle Kursgebühr. Sollte der Teilnehmer keinen Ersatztermin wählen, erhält der Teilnehmer die volle Kursgebühr zurück. Mehrkosten des Teilnehmers wegen oder im Zusammenhang mit der Absage oder dem Ersatztermin werden vom Veranstalter nicht übernommen.


Abbruch eines Kurses

MAVIS ist es möglich einen Kurs abzusagen aufgrund nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B.: Unwetter, im Winter extremer Schneefall-Wintersperre), nicht vorhersehbarer maßgeblicher Umstände, Krankheit oder Todesfall, die eine Fortsetzung unzumutbar machen, erheblich erschweren oder unmöglich machen. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Zahlung der vollständigen Kursgebühr. Für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen kann der Veranstalter jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiters kann ein Ausschluss aus dem Kurs/Abbruch des Kurses erwogen werden, sollte:
a) es dem Teilnehmer gravierend an handwerklichem Können fehlen (liegt im Ermessen des Kursleiters);
b) es an der Bereitschaft oder dem Vermögen den Anweisungen des Kursleiters Folge zu leisten fehlen;
c) der Teilnehmer sich oder Andere gefährden;
d) der Teilnehmer alkoholisiert sein oder unter Drogen stehen;
e) es an Eigenverantwortlichkeit und Konzentriertheit fehlen;
f) der Teilnehmer den Kurs unnötig aufhalten;
g) der Teilnehmer Einrichtungsgegenstände, Werkzeuge oder Inventar beschädigen;
• es zu Gewalt oder kriminellen Handlungen kommen.
Durch den Ausschluss erlöschen alle Ansprüche auf die Rückzahlung von jeglichen Gebühren, dies führt auch zur Pflicht des Teilnehmers zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens.


Gefahrenhinweis und Haftungsbeschränkung

Jeder Teilnehmer muss sich bei der Buchung des Kurses darüber im Klaren sein, dass Aktivitäten im handwerklichen Bereich Risiken mit sich bringen. Jede Aktivität in der Werkstatt ist trotz eines hohen Maßes an Sicherheitsvorkehrungen mit einem Restrisiko verbunden, das der Veranstalter nicht beeinflussen kann. Schwerste Verletzungen oder Todesfälle sind trotz eines Höchstmaßes an Vorsicht nicht auszuschließen.

Während des Kurses werden elektrische und nicht-elektrische Werkzeuge eingesetzt sowie Chemikalien. Zudem werden zerspanende Arbeitsschritte ausgeführt sowie stark klebende Substanzen verarbeitet. Jeder Arbeitsschritt wird ausführlich erklärt und es erfolgt eine Sicherheitsunterweisung. Jegliche Ansprüche gegen den Veranstalter oder die anleitende Person sind bei Zuwiderhandlungen ausgeschlossen. Für Schäden an der Kleidung der Teilnehmer wird keine Haftung übernommen, es wird empfohlen geeignete Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe mit Zehenschutzkappe zu tragen. 
Während des Kurses auftretende Mängel müssen vom Teilnehmer sofort aufgezeigt werden damit der Veranstalter angemessen darauf reagieren kann. Ansprüche wegen angeblicher Veranstaltungsmängel hat der Teilnehmer bei sonstigem Verfall innerhalb eines Monats nach Ende des Kurses beim Veranstalter schriftlich anzumelden.

Der Veranstalter sowie die anleitenden Personen haften nicht für durch leichte oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Sachschäden – dies mit Ausnahme von Schäden an vom Veranstalter zur Bearbeitung übernommenen Sachen des Kunden bei Verbrauchergeschäften (wobei bei Kursen das Werkstück noch keine solche übernommene Sache darstellt).


Versicherung

Jeder Teilnehmer muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die vom Teilnehmer während des Kurses verursachte Schäden abdeckt. 


Änderungsrecht

MAVIS fällt das Recht zu, insbesondere bei veränderter Rechtslage, diese AGB einseitig anzupassen. Für gebuchte Workshops sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden AGB rechtlich bindend.

Gerichtsstand und Rechtswahl

Für alle Streitigkeiten, die in irgendeinem Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer stehen, gilt die Zuständigkeit des Bezirksgerichts Reutte, dies unabhängig vom Streitwert. Weiters gilt für alle im Zusammenhang damit stehenden Belange die Anwendbarkeit des österreichischen materiellen Rechts.